Schutzschirm für die Berliner Zivilgesellschaft

Veröffentlicht am 22.09.2020 in Berlin

Vom 1. bis 25. Oktober 2020 können gemeinnützige Berliner Vereine und Organisationen Ehrenamts- und Vereinshilfen zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie beantragen. Die Förderung ist in der Regel bis zur Höhe von 20.000 Euro möglich. Sie wird als Zuschuss gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss. Dafür stellt der Berliner Senat Mittel in Höhe von insgesamt 4,9 Mio. Euro zur Verfügung. Dazu der Regierende Bürgermeister Michael Müller: „Die Corona-Pandemie stellt die Berliner Zivilgesellschaft vor große Herausforderungen. Viele der gemeinnützigen Vereine und Organisationen, in denen das Ehrenamt prägend ist, sind davon betroffen, manche in ihrer Existenz bedroht. Einnahmen brechen weg, weil Workshops, Trainings und Veranstaltungen aller Art ausfallen. Mit den Ehrenamts- und Vereinshilfen möchten wir die gemeinnützigen Strukturen in Berlin sichern und finanzielle Hilfe für diejenigen bereitstellen, die unverschuldet in eine existenzbedrohende Notlage geraten sind. Mit diesem Schutzschirm möchten wir den Helferinnen und Helfern helfen, die in der Pandemie unschätzbare Dienste für unsere Gesellschaft geleistet haben.“ Informationen insbesondere zum Beantragen findest Du hier.