Senat beschließt Nachtragshaushalt

Veröffentlicht am 28.05.2020 in Berlin

Im Rahmen des zweiten Nachtrags­haushaltes sollen bis zu 300 Mio. Euro zum Ausgleich von Einnahme­ausfällen bei Verkehrs­unter­nehmen wie der BVG aufgewendet werden. Ebenfalls ausgeglichen werden sollen Einnahme­ausfälle bei Kultur­ein­richtungen infolge von Schließ­zeiten. Hierfür ist ein Betrag von 60 Mio. Euro vorgesehen. Sport­organisationen soll mit der Einrichtung eines Fonds im Umfang von 6 Mio. Euro geholfen werden. Für landes­weite Maß­nahmen des E-Governments sind 18 Mio. Euro vorgesehen. Außerdem sollen mit rund 40 Mio. Euro die wirtschaftlichen Effekte der Pandemie auf die Vivantes GmbH ausgeglichen werden.